Rechtsprechung
LG Dortmund, 13.03.2008 - 18 O 14/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Dortmund, 13.03.2008 - 18 O 14/08
- OLG Hamm, 17.07.2008 - 4 U 97/08
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 17.07.2008 - 4 U 97/08
Zweckwidrigkeit einer Gerichtsstandwahl nach Erfolgsaussichten oder nach der dort …
Auf die Berufung des Antragstellers hin wird die Antragsgegnerin in Abweichung von der angefochtenen Entscheidung des LG Dortmund (Urt. v. 13.03.2008 - 18 0 14/08) verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00 - Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu.